Gestaltungsplan Swica:
Um was geht es?
Seit der Gründung vor über 25 Jahren hat Swica ihren Hauptsitz an der Römerstrasse in Winterthur. Die Anzahl Mitarbeitende ist mittlerweile stark gestiegen.
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Zeitgemässe und zusätzliche Arbeitsplätze
Der Platz in den Swica-Gebäuden ist knapp geworden. Alleine in der Generaldirektion ist die Anzahl der Mitarbeitenden in den letzten vier Jahren um etwa 20 Prozent gewachsen. Swica rechnet zudem wachstumsbedingt mit rund 100 zusätzlichen Arbeitsplätzen – vor allem am Hauptsitz in Winterthur.
Mit dem geplanten Neubau kann der zusätzliche Platzbedarf aufgefangen werden. Die versetzten Arbeitsebenen des Gebäudes schaffen flexiblen, offenen Raum und zeitgemässe Arbeitsplätze, die sich rund 500 Angestellte teilen werden. Mitarbeitende am Hauptsitz können neu unter einem Dach arbeiten, was das bereichsübergreifende Arbeiten und die direkte Kommunikation deutlich erleichtert.
Der Bezug des Neubaus ist auf 2023 geplant.
Im Einklang mit dem Denkmalschutz
In der Testplanung hatte die kantonale Denkmalpflege auf die Schutzwürdigkeit des heutigen Hauptsitzes an der Römerstrasse 38 hingewiesen. Eine Erweiterung dieses Gebäudes befand das Beurteilungsgremium als nicht sinnvoll. Swica wird das Gebäude freiwillig unter Schutz stellen, wenn der Gestaltungsplan in Kraft tritt. Der Schutzvertrag ist bei der kantonalen Denkmalpflege in Arbeit.
Der Neubau wird die beiden Gebäude auf der Nordseite der Römerstrasse ersetzen. Eines davon, das Gebäude an der Römerstrasse 37 ist derzeit inventarisiert, steht also nicht unter Denkmalschutz. Es ist nach einer umfassenden Sanierung im Unterschied zum Gebäude an der Römerstrasse 38 nicht mehr im Originalzustand.

Weiterführung des grünen Quartierbildes
Swica benötigt als zukunftsgerichtete Firma eine in der Testplanung festgelegte, zusammenhängende Bürofläche für die Generaldirektion. Mit dem geplanten Gebäude im Park wird die für das Quartier typische und wertvolle Durchgrünung weitergeführt. Dadurch können alte Baumbestände und Grünflächen rund um den Neubau erhalten werden. Mit einer vollständigen Bebauung entlang der Baulinien wären keine grösseren Grünräume möglich.
Dies hat zur Folge, dass der geplante Neubau von der Bau- und Zonenordnung (BZO) abweicht. Statt den gemäss BZO zulässigen drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss ist das Gebäude viergeschossig und in einem Teilbereich fünfgeschossig. Die Gesamthöhe wird gegenüber der Vorgabe um 30 Zentimeter nicht eingehalten.
Der in enger Zusammenarbeit mit Behörden und Fachspezialisten entwickelte Gestaltungsplan wurde von Stadtrat und Grossem Gemeinderat deutlich gutgeheissen. Der Weg über einen Gestaltungsplan ist ein offizielles, gesetzlich vorgesehenes und legitimes Vorgehen. Jedoch ergriff der Bewohnerinnen- und Bewohnerverein aus der Nachbarschaft das Referendum gegen den Entscheid, weshalb nun die Stimmbevölkerung darüber befinden wird.